Warnung: Eine Probefahrt unter sicheren Straßenbedingungen durchführen und dabei die Straßenverkehrsordnung beachten. Keine anderen Manöver ausprobieren, bei der die Kontrolle über das Fahrzeug ggf. nicht mehr gewährleistet ist.

Hinweis: Das Anlernverfahren an einem Ort durchführen, an dem das Fahrzeug sicher im Kreis gefahren werden kann.

Während des zweiten Teils des Verfahrens muss die Fahrgeschwindigkeit über 5 km/h (3 MPH) und unter 24 km/h (15 MPH) liegen

 

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